Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Kauf- und Lieferverträge von Thomas Perdolt / Mozart Gummies, im
Folgenden kurz MOZART GUMMIES, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich
abgeändert oder ausgeschlossen werden. Durch Erteilen von Aufträgen/Bestellungen erkennt der
Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MOZART GUMMIES als
rechtsverbindlich an. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von MOZART
GUMMIES ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Angebote und Preise
Jedwede Angebote und angeführte Preise von MOZART GUMMIES sind
freibleibend und unverbindlich.
Bei allen Angeboten bleiben Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten.
Preise sind ebenso freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich gesetzlicher Steuern. Die angegebenen Endverbraucherpreise
gelten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen als unverbindlich empfohlene
Richtpreise, die dem Käufer mitgeteilten Endverbraucherpreise unterliegen eigener
Kalkulation und Ausgestaltung. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn MOZART
GUMMIES nach Erhalt der Bestellung eine Auftragsbestätigung und/oder
eine Lieferung sendet. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zur Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung. Einschränkungen bei der Liefermenge sind vorbehalten. Bei Kleinstbestellungen behält sich MOZART GUMMIES das Recht vor, die
zu liefernde Menge auf die nächst größere Verkaufseinheit zu erhöhen. Die
Zustellung erfolgt in Kartons/ready4saleDisplays lt Preisliste im Rahmen einer termingemäßen Zustellung. Die vereinbarten Liefertage sind grundsätzlich unverbindlich. Der Käufer verzichtet unwiderruflich auf die Geltendmachung des
Rücktrittsrechtes gemäß § 918 ABGB. Wenn nicht gesondert
vereinbart, behält sich MOZART GUMMIES bei Kleinstaufträgen die Berechnung eines Lieferkostenzuschusses vor.
3. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verlust,
Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und ähnliche Beeinträchtigung der
Ware auf diesen über. Als Übergabe gilt außer der persönlichen Aushändigung der
Ware an den Käufer, wenn diese in dessen Abwesenheit an eine von ihm zur
Warenannahme beauftragte Person ausgehändigt oder auf einem vom Käufer
vorgesehenen Platz abgestellt wird.
4. Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von MOZART GUMMIES, der Käufer
kann jedoch die zur Verfügung gestellte Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Die Veräußerung der Ware ist jedoch unzulässig,
wenn der Käufer mit der Zahlung fälliger Kaufpreisforderungen in Verzug
ist. Im Falle des Zahlungsverzuges ist MOZART GUMMIES unbeschadet ihres
Rechtes, auf die Vertragserfüllung zu bestehen, berechtigt, die bereits ausgelieferte Ware - auf Kosten des Schuldners - einzuholen. Der Eigentumsvorbehalt von MOZART
GUMMIES erlischt erst mit restloser Bezahlung aller offenen Forderungen.
5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge bei Warenübernahme zur Zahlung
fällig. Bargeldlose Zahlungen gelten vorbehaltlich der entsprechenden Kontodeckung. Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem MOZART
GUMMIES über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Bei Überschreitung des
Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf und vorbehaltlich der
Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von monatlich 1% sowie etwaige entstandene Kosten verrechnet. Alle übrigen offen stehenden Forderungen werden
sofort zur Zahlung fällig. MOZART GUMMIES ist bei Zahlungsverzug berechtigt,
weitere Lieferungen einzustellen, ohne dass der Käufer daraus
Ersatzansprüche erheben kann. Für weitere Lieferungen kann von MOZART GUMMIES eine Vorauszahlung (bar oder unbar) verlangt werden. Der
Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei
unverschuldetem Zahlungsverzug, die MOZART GUMMIES entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig
und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im
Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die MOZART
GUMMIES dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der
Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu
ersetzen. MOZART GUMMIES betreibt das Mahnwesen selbst, der Käufer verpflichtet
sich, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von mind. EUR 15,00 zu
bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist MOZART
GUMMIES berechtigt gewährte Rabatte oder sonstige Vergütungen nicht zu
berücksichtigen. Die Geltendmachung von Gegenforderungen
des Bestellers durch Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist
ausgeschlossen.
6. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist die Lieferadresse des Käufers, für
Abholungen, Zahlungen und Gewährleistung ist dies der Sitz von MOZART GUMMIES.
7. Mängelrüge
Aus etwaigen Mängeln können Ansprüche nur abgeleitet werden, wenn die
Reklamation binnen angemessener Frist (innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung)
erfolgt. Bei begründeter Beanstandung ist MOZART GUMMIES nach ihrer Wahl zur
Ersatzleistung (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), Wandlung oder
Kaufpreisminderung berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers,
insbesondere Schadenersatzansprüche, sind, außer für den Fall des Vorsatzes,
ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum
Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. MOZART GUMMIES leistet nur Gewähr im
Ausmaße der Gewährleistung des Herstellers und überträgt alle
Gewährleistungsansprüche im gleichen Ausmaß an ihre Abnehmer.
8. Vorzeitige Vertragsauflösung
Das Recht von MOZART GUMMIES, Kauf- und Lieferverträge aus wesentlichen Gründen ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen, bleibt unbeeinträchtigt. Eine fristlose Kündigung durch MOZART GUMMIES ist insbesondere gerechtfertigt, wenn der Kunde diese Vereinbarung nachhaltig verletzt, Zahlungen nicht rechtzeitig leistet, erforderliche Sicherheiten nicht bereitstellt, Dritte ihre Haftung für den Kunden aufgeben, wodurch die Forderungssicherung gefährdet ist, erfolglos Exekution gegen das Vermögen des Kunden durchgeführt wird oder ein Antrag auf Insolvenzeröffnung mangels Kostendeckung mit gerichtlichem Feststellungsbeschluss, dass der Kunde zahlungsunfähig ist, abgelehnt wird.
Im Falle der Insolvenzeröffnung und Fortführung des Unternehmens durch den Kunden liegt es im Ermessen von MOZART GUMMIES, Lieferungen und Leistungen während der Fortführung entweder von der Vorleistung des Kunden abhängig zu machen oder diese nur gegen Barzahlung zu erbringen. MOZART GUMMIES behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mahnung und gemäß allgemeinen Verzugsregeln Sicherheiten zu verwerten, Forderungen an Dritte zur Einziehung weiterzugeben, Forderungen zu verkaufen oder Dritte aufgrund ihrer Haftung in Anspruch zu nehmen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist MOZART GUMMIES berechtigt, gewährte Rabatte oder sonstige Vergütungen nicht zu berücksichtigen.
9. Steuergruppen / Statistik
Die Aufteilung der Beträge in Steuergruppen ist eine Dienstleistung von MOZART
GUMMIES. Die ausgewiesenen Daten sind unverbindlich, und es
wird für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr geleistet. Der
Käufer hat keinen Rechtsanspruch auf diese Daten und verpflichtet sich, sie
lediglich für eigene Zwecke zu gebrauchen. Es bestehen keine Regressansprüche.
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs. 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs. 2 UGB.
11. Sonstiges
·
Irrtum vorbehalten. ·
Die für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten werden bei MOZART GUMMIES
elektronisch gespeichert. Art und Umfang dieser Daten ergeben sich aus den
Vereinbarungen und den zugesandten Lieferbelegen und Rechnungen.
· Der Kunde erklärt sich
einverstanden, von MOZART GUMMIES und Informationen zu Produkten und
Dienstleistungen in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dem Kunden wird
in jeder werblichen E-Mail die Möglichkeit eingeräumt, den Empfang weiterer
Nachrichten abzulehnen.
· Prospekte, Kataloge, Preislisten, Kostenvoranschläge und sonstige Geschäftsunterlagen bleiben geistiges Eigentum von MOZART GUMMIES.
Jede Verwendung insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung
und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens,
bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von MOZART GUMMIES.
· Anderslautende
Einkaufsbedingungen des Käufers werden von MOZART GUMMIES nicht anerkannt.
· Vertragsergänzungen und
–abänderungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
· Etwaige Ungültigkeiten einzelner Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
· Verpackungsverordnung:
Sämtliche gelieferten Verpackungen aller Tarifkategorien sind bei ARA/ELV entpflichtet und sind über die eigene Abfallentsorgung oder örtlichen
Abfallsammelzentren zu entsorgen.
· Ergänzend zu diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die in den jeweiligen Preislisten ersichtlichen
Bedingungen
· Es gilt österreichisches
Recht (ausgenommen UN-Kaufrecht)