Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf- und Lieferverträge von Thomas Perdolt / Mozart Gummies, im Folgenden kurz MOZART GUMMIES genannt. Durch das Erteilen von Aufträgen/Bestellungen erkennt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MOZART GUMMIES als rechtsverbindlich an. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie seitens MOZART GUMMIES ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebote und Preise
Jedwede Angebote und angeführte Preise von MOZART GUMMIES sind freibleibend und unverbindlich.
Bei allen Angeboten bleiben Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten. Preise sind ebenso freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich gesetzlicher Steuern. Die angegebenen Endverbraucherpreise gelten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen als unverbindlich empfohlene Richtpreise, die dem Käufer mitgeteilten Endverbraucherpreise unterliegen eigener Kalkulation und Ausgestaltung. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn MOZART GUMMIES nach Erhalt der Bestellung eine Auftragsbestätigung und/oder eine Lieferung sendet. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zur Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.  Einschränkungen bei der Liefermenge sind vorbehalten. Bei Kleinstbestellungen behält sich MOZART GUMMIES das Recht vor, die zu liefernde Menge auf die nächst größere Verkaufseinheit zu erhöhen. Die Zustellung erfolgt in Kartons/ready4saleDisplays lt Preisliste im Rahmen einer termingemäßen Zustellung. Die vereinbarten Liefertage sind grundsätzlich unverbindlich. Der Käufer verzichtet unwiderruflich auf die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes gemäß § 918 ABGB. Wenn nicht gesondert vereinbart, behält sich MOZART GUMMIES bei Kleinstaufträgen die Berechnung eines Lieferkostenzuschusses vor.

3. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und andere Beeinträchtigung der Ware auf diesen über. Als Übergabe gilt außer der persönlichen Aushändigung der Ware an den Käufer, wenn diese in dessen Abwesenheit an eine von ihm zur Warenannahme beauftragte Person ausgehändigt oder auf einem vom Käufer definierten Platz abgestellt wird.

4. Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von MOZART GUMMIES, der Käufer kann jedoch die zur Verfügung gestellte Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Die Veräußerung der Ware ist jedoch unzulässig, wenn der Käufer mit der Zahlung fälliger Kaufpreisforderungen in Verzug ist. Im Falle des Zahlungsverzuges ist MOZART GUMMIES unbeschadet ihres Rechtes, auf die Vertragserfüllung zu bestehen, berechtigt, die bereits ausgelieferte Ware - auf Kosten des Schuldners - einzuholen. Der Eigentumsvorbehalt von MOZART GUMMIES erlischt erst mit restloser Bezahlung aller offenen Forderungen.

5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge bei Warenübernahme zur Zahlung fällig. Bargeldlose Zahlungen gelten vorbehaltlich der entsprechenden Kontodeckung. Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem MOZART GUMMIES über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf und vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von monatlich 1% sowie etwaige entstandene Kosten verrechnet. Alle übrigen offen stehenden Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig.  MOZART GUMMIES ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, ohne dass der Käufer daraus Ersatzansprüche erheben kann. Für weitere Lieferungen kann von MOZART GUMMIES eine Vorauszahlung (bar oder unbar) verlangt werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die MOZART GUMMIES entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die MOZART GUMMIES dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. MOZART GUMMIES betreibt das Mahnwesen selbst, der Käufer verpflichtet sich, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von mind. EUR 15,00 zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist MOZART GUMMIES berechtigt gewährte Rabatte oder sonstige Vergütungen nicht zu berücksichtigen. Die Geltendmachung von Gegenforderungen des Bestellers durch Aufrechnung oder Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen.

6. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist die Lieferadresse des Käufers, für Abholungen, Zahlungen und Gewährleistung ist dies der Sitz von MOZART GUMMIES.

7. Mängelrüge
Aus etwaigen Mängeln können Ansprüche nur abgeleitet werden, wenn die Reklamation binnen angemessener Frist (innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung) erfolgt. Bei begründeter Beanstandung ist MOZART GUMMIES nach ihrer Wahl zur Ersatzleistung (Verbesserung, Nachlieferung des Fehlenden) oder Kaufpreisminderung berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind, außer für den Fall des Vorsatzes, ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat unter Beweis zu stellen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. MOZART GUMMIES leistet nur Gewähr im Ausmaß der Gewährleistung des Herstellers und überträgt alle Gewährleistungsansprüche im gleichen Ausmaß an den Abnehmer.

8. Vorzeitige Vertragsauflösung
Das Recht von MOZART GUMMIES, Kauf- und Lieferverträge aus wesentlichen Gründen ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen, bleibt unbeeinträchtigt. Eine fristlose Kündigung durch MOZART GUMMIES ist insbesondere gerechtfertigt, wenn der Kunde diese Vereinbarung nachhaltig verletzt, Zahlungen nicht rechtzeitig leistet, erforderliche Sicherheiten nicht bereitstellt, Dritte ihre Haftung für den Kunden aufgeben, wodurch die Forderungssicherung gefährdet ist, erfolglos Exekution gegen das Vermögen des Kunden durchgeführt wird oder ein Antrag auf Insolvenzeröffnung mangels Kostendeckung mit gerichtlichem Feststellungsbeschluss, dass der Kunde zahlungsunfähig ist, abgelehnt wird. 

Im Falle der Insolvenzeröffnung und Fortführung des Unternehmens durch den Kunden liegt es im Ermessen von MOZART GUMMIES, Lieferungen und Leistungen während der Fortführung entweder von der Vorleistung des Kunden abhängig zu machen oder diese nur gegen Barzahlung zu erbringen. MOZART GUMMIES behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mahnung und gemäß allgemeinen Verzugsregeln Sicherheiten zu verwerten, Forderungen an Dritte zur Einziehung weiterzugeben, Forderungen zu verkaufen oder Dritte aufgrund ihrer Haftung in Anspruch zu nehmen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist MOZART GUMMIES berechtigt, gewährte Rabatte oder sonstige Vergütungen nicht zu berücksichtigen.

 9. Steuergruppen / Statistik
Die Aufteilung der Beträge in Steuergruppen ist eine Dienstleistung von MOZART GUMMIES. Die ausgewiesenen Daten sind unverbindlich, und es wird für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr geleistet. Der Käufer hat keinen Rechtsanspruch auf diese Daten und verpflichtet sich, sie lediglich für eigene Zwecke zu gebrauchen. Es bestehen keine Regressansprüche.

10. Rechtsnachfolge
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs. 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig ist. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs. 2 UGB.

11. Sonstiges
· Irrtum vorbehalten. ·
Die für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten werden bei MOZART GUMMIES elektronisch gespeichert. Art und Umfang dieser Daten ergeben sich aus den Vereinbarungen und den zugesandten Lieferbelegen und Rechnungen.
· Der Kunde erklärt sich einverstanden, von MOZART GUMMIES und Informationen zu Produkten und Dienstleistungen in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dem Kunden wird in jeder werblichen E-Mail die Möglichkeit eingeräumt, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
· Prospekte, Kataloge, Preislisten, Kostenvoranschläge und sonstige Geschäftsunterlagen bleiben geistiges Eigentum von MOZART GUMMIES. Jede Verwendung insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von MOZART GUMMIES.  
· Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden von MOZART GUMMIES nicht anerkannt.
· Vertragsergänzungen und –abänderungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 
· Etwaige Ungültigkeiten einzelner Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.  

· Verpackungsverordnung: Sämtliche gelieferten Verpackungen aller Tarifkategorien sind bei ARA/ELV entpflichtet und sind über die eigene Abfallentsorgung oder örtlichen Abfallsammelzentren zu entsorgen.
· Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die in den jeweiligen Preislisten ersichtlichen Bedingungen
· Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen UN-Kaufrecht)